Fachkräfte aus Tageseinrichtungen für Kinder
Seit der Einführung des § 8a SGB VII sind, neben den Jugendämtern als staatliche Wächter, auch die freien Träger und ihre Einrichtungen verpflichtet, Vereinbarungen für eine koordinierte Zusammenarbeit im Kinderschutz zu treffen.
Hinzu kommt das seit dem 01. 01.2012 eingeführte Bundeskinderschutzgesetz, das mit seinen Ausführungen die Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen verlangt.
Die o.g. Vereinbarungen legen Handlungsschritte, Verfahren und Standards fest, die sicherstellen sollen, dass bei der Einschätzung von Gefahren und Gefährdungen mehrere Fachkräfte, die Personensorgeberechtigten und abhängig vom Entwicklungsstand, auch betroffene Kinder und Jugendliche zusammenwirken.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das am 10.06.2021 in Kraft getreten ist, strebt einen besseren Kinder- und Jugendschutz und mehr Prävention vor Ort an und will dazu die Kooperation der beteiligten Akteure im Kinderschutz verbessern, Kindertagespflegepersonen in den Kinderschutz involvieren und mehr Transparenz in die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägern bringen. Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen soll verbessert werden, u. a. durch erweiterte Anforderungen an das Betriebserlaubnisverfahren. So erhält hier die Zuverlässigkeit des Trägers eine besondere Bedeutung. Gefordert ist das Vorhandensein eines Kinderschutzkonzeptes in den Kindertageseinrichtungen und die Gewährleistung von Beschwerdemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen.
Um den komplexen Auftrag des Kinderschutzes wahrnehmen zu können, benötigen die im Kinderschutz tätigen Fachkräfte, differenzierte Kenntnisse über das Thema „Kindeswohlgefährdung“. Diese Weiterbildung will die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Arbeit im Kinderschutzkontext befähigen. Sie thematisiert rechtliche, psychologische und pädagogische Aspekte des Themas, erläutert Verfahren, stellt Materialien zum Kinderschutz vor und führt in Arbeitstechniken - und Methoden ein.
Modul I
Referent: Andreas Hornung, Jurist, Familienrichter am OLG Hamm
Modul II
Referentinnen: Alicia Breitsprecher, Psychologin (M.Sc.) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Sandra Burrichter, Diplom-Pädagogin, Systemische Therapeutin und Beraterin
Modul III
Referentinnen: Alicia Breitsprecher, Psychologin (M.Sc.) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Sandra Burrichter, Diplom-Pädagogin, Systemische Therapeutin und Beraterin
Modul IV
Referentinnen: Alicia Breitsprecher, Psychologin (M.Sc.) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Sandra Burrichter, Diplom-Pädagogin, Systemische Therapeutin und Beraterin
Modul V
Referentin: Carolin Heuwerth, Sexualberaterin (i. A), Sexualpädagogin (ISP), Sozialpädagogin B.A.
Modul VI
Referent:
Paul Rhein, Diplom-Sozialarbeiter, Dozent für Methoden- und Sozialkompetenz
Termine:
Modul I 18.09.2025 u. 30.10.2025
Modul II 13.11.2025
Modul III 01.12.2025
Modul IV 15.01.2026
Modul V 06.03.2026
Modul VI 09.04. - 10.04.2026
Kinder-/Jugend-/Familienhilfe - ein Kurs des Landesverbandes
Do. 18.09.2025 9:00 - 16:30 Uhr
Do. 30.10.2025 9:00 - 16:30 Uhr
Do. 13.11.2025 9:00 - 16:00 Uhr
Mo. 01.12.2025 9:00 - 16:00 Uhr
Do. 15.01.2026 9:00 - 13:00 Uhr
Fr. 06.03.2026 9:00 - 16:30 Uhr
Do. 09.04.2026 9:00 - 17:00 Uhr
Fr. 10.04.2026 10:00 - 16:00 Uhr
Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz (25094460)
1.768,00 € , Plätze vorhanden
Do. 30.10.2025 9:00 - 16:00 Uhr
Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz (25104460)
48151 Münster, Sperlichstrasse 25
1.768,00 €
,
Plätze vorhanden