
Die Regionale Beratung für Geflüchtete in NRW sieht sich durch aktuelle migrationspolitische und rechtliche Entwicklungen mit steigenden Herausforderungen konfrontiert. Neue Gesetze und geänderte politische Rahmenbedingungen beeinflussen das Leben geflüchteter Menschen und damit auch die Beratungsarbeit.
Besonders prägend sind die rechtlichen Änderungen, die durch die GEAS-Reform (seit 12. Juni 2026) in Kraft getreten sind und die Rechte von Schutzsuchenden auf unterschiedlichen Ebenen beschränken. Gleichzeitig verschärfen drastische Kürzungen beim Bundesprogramm der Asylverfahrensberatung den Zugang zu rechtssicheren Verfahren für Asylsuchende während neue Beschränkungen bei Integrationskursen die Teilhabemöglichkeiten von geflüchteten Menschen massiv erschweren.
Der Fachtag beleuchtet die aktuellen rechtlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Beratungsarbeit. Gemeinsam mit Expert*innen und Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Praxis diskutieren wir die entscheidende Bedeutung einer unabhängigen Beratung und die Zukunft des Landesförderprogramms. Zusätzlich schafft der Fachtag Raum für fachliche Impulse, kontroverse Diskussionen und den Austausch über gemeinsame Herausforderungen.
Gemeinsam wollen wir den Stellenwert der Regionalen Beratung als unverzichtbaren Bestandteil der Unterstützungsstruktur für geflüchtete Menschen in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen und Perspektiven für eine zukunftsfähige Ausgestaltung entwickeln.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Programm
09:00 Uhr Ankommen und Registrierung
09:30 Uhr Begrüßung
09:40 Uhr Grußwort Staatssekretär Lorenz Bahr (MKJFGFI)
10:10 Uhr Impulsvortrag: Aktuelle rechtliche Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Beratungspraxis, Jens Dieckmann, RA Bonn
10:50 Uhr Kaffeepause
11:10 Uhr Podiumsdiskussion: Zwischen Abschiebung und Bleiberecht – Die Zukunft der Regionalen Beratung in NRW
Podium:
Frau Grümer, Referatsleitung (624) Abt. 6 Integration im MKJFGFI
Claus-Ulrich Proelß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrats e.V.
Jens Dieckmann, RA Bonn
N.N., Ausländerbehördenvertretung (angefragt)
12:40 Uhr Mittagspause
13:35 Uhr Workshopphase
Mit Inkrafttreten des GEAS-Anpassungsgesetzes zum 12. Juni 2026 wurde das sogenannte „Familienasyl“ abgeschafft. Eine unmittelbare Ableitung des internationalen Schutzes an Familienangehörige ist seitdem nicht mehr möglich. Welchen Status erhalten Familienangehörige stattdessen? Und was hat sich bei der Asylantragstellung für nachgezogene Familienmitglieder sowie für in Deutschland geborene Kinder verändert? Diesen Fragen möchten wir im Rahmen des Workshops näher nachgehen.
Kirsten Eichler, Projekt Q, GGUA e.V.
Moderation: Hannah Busemann (Fachstelle Regierungsbezirk Münster)
Vor dem Hintergrund des drohenden Widerrufs ihres Schutzstatus, sehen sich insbesondere Menschen aus Syrien mit der Frage konfrontiert, wie sie ihren Aufenthalt absichern können. Auch viele Ukrainer*innen suchen nach aufenthaltsrechtlichen Alternativen, sofern der vorübergehende Schutz auslaufen sollte. In dieser Arbeitsgruppe werden die Möglichkeiten des Spurwechsels in einen anderen Aufenthalt und die parallele Erteilung von Aufenthaltstiteln besprochen, sowie der Übergang in die humanitären Bleiberechte nach einem Verlust des Schutzstauts.
Claudius Voigt und Verena Wörmann, Projekt Q, GGUA e.V.
Moderation. Karoline Frenzel (Fachstelle Regierungsbezirk Detmold)
Der Zugang zu Integrationskursen ist für viele Zugewanderte mit rechtlichen und praktischen Hürden verbunden. Gleichzeitig kann die frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt ein wichtiger Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe sein. Der Workshop beleuchtet Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs trotz Zugangsbeschränkungen bei Integrationskursen. Anhand von Praxisbeispielen werden Handlungsspielräume, Unterstützungsangebote und Kooperationsmöglichkeiten vorgestellt und Ansätze für die Beratungspraxis erarbeitet.
Vera Moser, IHK Siegen
Jasna Reso-Flanze, IHK Köln
N.N., NUIF und VHS (angefragt)
Moderation: Stephan Böhmer (Fachstelle Regierungsbezirk Arnsberg), Daniel Wyszecki (Fachstelle Regierungsbezirk Köln)
Rassismus und Diskriminierung beeinflussen die Lebensrealität vieler geflüchteter und zugewanderter Menschen und wirken sich auch auf Beratungssituationen aus. Der Workshop greift zentrale Erkenntnisse der InRa-Studie auf und beleuchtet deren Bedeutung für die Beratungspraxis. Gemeinsam werden Ansätze einer diskriminierungssensiblen und rassismuskritischen Beratung diskutiert und praxisnahe Handlungsmöglichkeiten für den Beratungsalltag erarbeitet.
Selma Güngör, InterKompetenz Berlin
Moderation: Seda Cavus (Fachstelle Regierungsbezirk Düsseldorf)
Die Workshops finden parallel statt. Teilnehmer*innen erhalten vorab die Möglichkeit zur Workshop-Auswahl (Erst- und Zweitwunsch).
15:35 Uhr Kaffee- und Kuchenpause
15:50 Uhr Zusammenfassung und Abschluss des Fachtags
Änderungen vorbehalten
Anmeldeschluss: 07.09.2026
Die Anmeldung erfolgt zweistufig. Bitte melden Sie sich zunächst hier auf der Website an. Danach erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit einem Link zur Erfassung Ihrer Erst- und Zweitwünsche für die Workshops.
Für diese Veranstaltung gelten abweichend folgende Stornierungsbedingungen: Bis zum 07.09.2026 ist eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung möglich. Erfolgt die Stornierung nach dem 07.09.2026, wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Die Benennung von Ersatzteilnehmenden ist möglich.
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