Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Abschlusslehrgang mit Prüfung zum Rettungssanitäter

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung:
Anna Ferrari
0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Absolventen der theoretischen und praktischen Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in

Inhalt

Der letzte Ausbildungsabschnitt der Rettungssanitäterausbildung ist ein 40-stündiger Abschlusslehrgang. Nach Absolvieren dieses Lehrganges erfolgt in der Folgewoche die schriftliche und praktische Prüfung.

Voraussetzungen

Diese Veranstaltung berechtigt zum Antrag auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://cloud.drk-bbs.de/index.php/s/pRBPrgPsTcPb9pr

  • Antrag auf Prüfungszulassung
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses (Belegart N), welches bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter zu Beginn des Abschlusslehrganges nicht älter als drei Monate sein soll
  • ein Identitätsnachweis der zu prüfenden Person in amtlich beglaubigter Abschrift
  • Nachweis nach Anlage 3 über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1
  • Erklärung des Prüfungsteilnehmers, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiteter Prüfungsversuch unternommen wurde
  • bis zu Beginn der Prüfung die Nachweise nach den Anlagen 10 und 12 über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsabschnitte gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 bis 4

Kurse & Termine

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