Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter, welche die Aufgabe und Funktion eines innerbetrieblichen Medizinprodukteverantwortlichen übernehmen wollen/sollen
Medizinprodukteverantwortliche im Rettungsdienst nehmen im Wesentlichen die in der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV vom 29.06.1998) beschriebenen Funktionen im Rahmen der innerbetrieblichen Medizinproduktelogistik wahr. Sie tragen zum Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes bei. Mit Neufassung der Medizinproduktebetreiberverordnung sind ab dem 01. Januar 2017 Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, die Stelle eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit in ihrem Betrieb einzurichten. Da es sich anbietet beide Aufgaben durch die selbe Person wahrnehmen zu lassen werden in dieser Kombinationsweiterbildung sowohl die Aufgaben und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeiten eines Medizinprodukteverantwortlichen als auch eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit vorgestellt.
Rettungssanitäter/in, Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in
Rettungsdienst - ein Kurs des Landesverbandes
Mo. 24.11.2025 9:00 - 16:00 Uhr
Kombierweiterung Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) (25111170) anmelden
48151 Münster, Sperlichstrasse 25
220,00 €
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Plätze vorhanden