Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Rettungshelfer zum Rettungssanitäter (Ergänzungskurs)

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung:
Anna Ferrari
0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Rettungshelfer

Inhalt

Für Rettungshelfer/innen wird eine aufbauende 160-stündige theoretische Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in angeboten.

Voraussetzungen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
  • ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses (Belegart N), welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
  • Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schulabschluss
  • Qualifikationsnachweis als Rettungshelfer
  • Nachweise über die jährliche Jahresfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß § 5.4. RettG NRW

Kurse & Termine

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