Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Rettungshelferprüfung

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung:
Anna Ferrari
0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Insbesondere für Personen, die bereits eine Sanitätsausbildung einer Hilfsorganisation mit insgesamt 80 Stunden absolviert haben, werden Rettungshelferprüfungen angeboten. Dies geschieht entweder mit einem empfehlenswerten theoretischen und praktischen Vorbereitungsanteil oder als einfaches Angebot von Prüfungsterminen der schriftlichen und praktischen Prüfung. Die Gesamtausbildung muss in einem Jahr, in zu beantragenden Ausnahmefällen, in zwei Jahren abgeschlossen werden.

Inhalt

Schriftliche und praktische Prüfung 

Voraussetzungen

  • Antrag auf Prüfungszulassung
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses (Belegart N), welches bei der Ausbildung zum Rettungshelfer eine Woche vor Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
  • ein Identitätsnachweis der zu prüfenden Person in amtlich beglaubigter Abschrift
  • Nachweis nach Anlage 4 über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1
  • Erklärung des Prüfungsteilnehmers, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiteter Prüfungsversuch unternommen wurde

Kurse & Termine

Rettungsdienst - ein Kurs des Landesverbandes

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