Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Ausbildung zum Rettungshelfer

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung:
Anna Ferrari
0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Die Ausbildung zum/zur Rettungshelfer/in erfolgt nach RettAPrVO NRW vom 25.04.2022. In NRW wird ein/e Rettungshelfer/in als Fahrer im Krankentransport auf dem Krankentransportwagen und im Team mit einem/einer Rettungssanitäter/in in der Versorgung und Transportbegleitung von Nicht-Notfallpatienten tätig. Weiterhin werden Rettungshelfer/innen in den Einsatzeinheiten eingesetzt.

Inhalt

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 80-stündige theoretische Ausbildung. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Krankentransport vermittelt. In dem 80-stündigen Lehrgang ist die Rettungshelferprüfung nocht nicht integriert. Dafür müssen Sie sich separat anmelden. Nach der RH-Prüfung schließt sich ein 80-stündiges Praktikum an einer anerkannten Lehrrettungswache gem. Notfallsanitätergesetz an. Auf Antrag erhält man dann von der unteren Gesundheitsbehörde das Zeugnis als Rettungshelfer/in. Die Ausbildung ist innerhalb eines Jahres abzuschließen, diese Frist kann auf Antrag auf zwei Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen

  • ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses (Belegart N), oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14 (amtliches Führungszeugnis darf am Tag der RH-Prüfung nicht älter sein als drei Monate)
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde

Kurse & Termine

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