Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Fachlehrgang Rettungssanitäter

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung/Anmeldung:
Anna Ferrari
Tel. 0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter erfolgt nach RettAPrVO vom 25.04.2022. Rettungssanitäter/innen werden nach den Vorgaben der jeweiligen Landesrettungsgesetze auf verschiedenen Rettungsmitteln eingesetzt. In NRW werden Rettungssanitäter/innen als Fahrerinnen bzw. Fahrer in der Notfallrettung auf dem Rettungswagen sowie im Team mit Rettungsassistent/innen oder Notfallsanitäter/innen bei der Versorgung und Transportbegleitung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten eingesetzt. Darüber hinaus können Rettungssanitäter/innen im qualifizierten Krankentransport die verantwortliche Versorgung und Begleitung von Nicht-Notfallpatientinnen und Nicht-Notfallpatienten übernehmen.

Inhalte

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 240-stündige (6-wöchige) theoretische Ausbildung. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Rettungsdienst vermittelt. Im zweiten Teil der Ausbildung wird ein 80-stündiges (2-wöchiges) Klinikpraktikum und als dritter Ausbildungsteil ein 160-stündige (4-wöchige) Rettungswachenpraktikum an einer Lehrrettungswache absolviert. Im Praktikum der Rettungswache muss an mindestens 40 Einsätzen, davon 20 Notfalleinsätzen, mitgewirkt werden.

Der Lehrgang ist auch geeignet, um die theoretische Rettungshelfer/innen-Ausbildung zu erwerben. 

Wir bieten

  • eine theoretische Ausbildung bei stetiger praktischer Verknüpfung mit einem Skill- und Praxisanteil von ca. 45%
  • die Lehrgangslektüre persönlich in Print-Version inkl. Webcode für die Lernapp
  • Online-Tests zur Kontrolle des Lernstands und zum späteren Üben
  • die Klinikkoordination im Preis inklusive
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Rettungswachen-Praktikum
  • Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt für die Prüfungszulassung im Abschlusslehrgang 

     

Voraussetzungen (gem. RettAPrVO NRW)

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
  • ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungshelfer ergibt, in Form einer eidesstattlichen Versicherung gemäß Anlage 14
  • Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schulabschluss

Kurse & Termine

Rettungsdienst - ein Kurs des Landesverbandes

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