Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Rettungshelfer zum Rettungssanitäter (Ergänzungskurs)

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung/Anmeldung:
Anna Ferrari
Tel. 0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Rettungshelfer/innen

Inhalte

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst eine 160-stündige (4-wöchige) theoretische Ausbildung. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die theoretischen und praktischen Grundlagen für die spätere Tätigkeit im Rettungsdienst vermittelt. Im zweiten Teil der Ausbildung wird ein 80-stündiges (2-wöchiges) Klinikpraktikum und als dritter Ausbildungsteil ein 160-stündige (4-wöchige) Rettungswachenpraktikum an einer Lehrrettungswache absolviert. Im Praktikum der Rettungswache muss an mindestens 40 Einsätzen, davon 20 Notfalleinsätzen, mitgewirkt werden.

Über eine Ausbildungsverkürzung und Anerkennung des vorher geleisteten Rettungswachenpraktikum kann per Einzelantrag durch die zuständige Gesundheitsbehörde entschieden werden.

 Wir bieten

  • eine theoretische Ausbildung bei stetiger praktischer Verknüpfung mit einem Skill- und Praxisanteil von ca. 50%
  • die Lehrgangslektüre persönlich in Print-Version inkl. Webcode für die Lernapp
  • Online-Tests zur Kontrolle des Lernstands und zum späteren Üben
  • die Klinikkoordination im Preis inklusive
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Rettungswachen-Praktikum
  • Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt für die Prüfungszulassung im Abschlusslehrgang

Voraussetzungen (gem. RettAPrVO NRW)

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, welcher zum Ausbildungsbeginn gültig sein muss
  • ärztliches Attest zur gesundheitlichen und körperlichen Eignung gemäß Anlage 13 im Sinne des § 4 Absatz 2 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458) in der jeweils geltenden Fassung, das zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate ist
  • Nachweis eines Hauptschulabschlusses, einer gleichwertigen Schulausbildung oder abgeschlossenen Berufsausbildung, zum Beispiel durch Kopie des Abschlusszeugnisses oder der Berufsurkunde
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäterin oder Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses (Belegart N), welches nicht älter als drei Monate sein soll, oder eine eidesstattliche Versicherung gemäß Anlage 14
  • Nachweis des Sprachniveaus mindestens B2 bei nicht im Inland erworbenen Schulabschluss
  • Qualifikationsnachweis als Rettungshelfer
  • Nachweise über die jährliche Jahresfortbildung für Personal im Rettungsdienst gemäß § 5.4. RettG NRW

Kurse & Termine

Rettungsdienst - ein Kurs des Landesverbandes

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