Mitarbeiterinnen des DRK Rettungsdienstes. Foto: A. Zelck / DRKS

Rettungshelferprüfung

Ansprechpartner

Inhalt:
Dominik Gerwin
Tel. 0251 9739-278
E-Mail: Dominik.Gerwin(at)drk-westfalen.de

Verwaltung/Anmeldung:
Anna Ferrari
Tel. 0251 9739-190
E-Mail: Anna.Ferrari(at)drk-westfalen.de

Zielgruppe

Teilnehmende des theoretischen Ausbildungsabschnitts zum/zur Rettungshelfer/in oder Teilnehmende der Sanitätsdiensthelfer/innen-Ausbildung zzgl. der 16-Unterrichtseinheiten umfassenden Ergänzungsinhalte

Inhalt

Schriftliche und praktische Prüfung

 Vorsicht: keine Vorbereitung! Bei Vorbereitungsbedarf können Sie sich hier informieren.

Voraussetzungen (gem. RettAPrVO NRW)

  • Antrag auf Prüfungszulassung
  • Nachweis, dass die betreffende Person sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer ergibt, in Form des Führungszeugnisses (Belegart N), welches bei der Ausbildung zum Rettungshelfer eine Woche vor Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
  • ein Identitätsnachweis der zu prüfenden Person in amtlich beglaubigter Abschrift
  • Nachweis nach Anlage 4 über den erfolgreichen Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1
  • Erklärung des Prüfungsteilnehmers, dass bezogen auf die aktuelle Ausbildung zuvor noch kein gescheiteter Prüfungsversuch unternommen wurde

Kurse & Termine

Rettungsdienst - ein Kurs des Landesverbandes

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