
Rotkreuzleitungen müssen laut Ordnung der Rotkreuzgemeinschaften (Punkt 10.3.1) spätestens bis zum Ablauf der ersten Amtszeit die Leitungskräfteausbildung besucht und abgeschlossen werden. Dazu gehören folgende Module:
Die Module sind unterschiedlich umfangreich. Die beiden erstgenannten werden auch als „Kombimodul“ im Rahmen einer Veranstaltung mit Selbstlerninhalten angeboten. Das Modul „Leiten von Rotkreuzgemeinschaften“ bildet auf jeden Fall den Abschluss der Ausbildung und beinhaltet eine Klausur über die Inhalte der gesamten Ausbildung.
Für Kreis- und Bezirksrotkreuzleitungen ist zudem das Modul „Vorstands- und Präsidiumsarbeit“ verpflichtend. Es steht zudem auch für Rotkreuzleitungen der Ortsvereine offen und die Teilnahme wird empfohlen, um die Interessen des Ehrenamts in den Ortsvereinen angemessen vertreten zu können.