Personen, die die Qualifikationsstufe Gruppenführung erreichen wollen und in dieser Funktion durch die Kreisrotkreuzleitung als Gruppenführer*in vorgesehen werden. Die Ausbildung orientiert sich an der Ausbildung von Gruppenführer*innen gem. FwDV 2 und hat zivilschutzbezogene Anteile.
Vor Teilnahme am Seminar ist verpflichtend zu erfüllen:
Hinweise:
Diese Veranstaltung berechtigt zum Antrag auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://cloud.drk-bbs.de/index.php/s/pRBPrgPsTcPb9pr
Wichtiger Hinweis: Die Verantwortung für die Sicherstellung, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die erforderlichen Voraussetzungen für den Lehrgang erfüllen, liegt bei den Kreisrotkreuzleitungen oder einer von ihr schriftlich beauftragten Person des anmeldenden Kreisverbandes. Im Falle einer Nichterfüllung der Voraussetzungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die angemeldeten Personen vom Lehrgang auszuschließen. Die entstandenen Kosten werden zu Lasten des jeweiligen Kreisverbandes gehen.
Die Kosten für ehrenamtliche Teilnehmer/innen aus den DRK-Kreisverbänden im DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V. werden im Umlageverfahren durch den entsendenden Kreisverband übernommen. Zur Bestätigung der Kostenübernahme durch den entsendenden Kreisverband ist eine Online-Anmeldung notwendig. In den Kosten sind Pausen-, Mittags- und Nachmittagsverpflegung sowie Übernachtungskosten enthalten. Als Reisemittel sind Fahrzeuge des Katastrophenschutzes zu nutzen. Anderweitige Fahrtkosten können nur übernommen werden, wenn nachweislich beim entsendenden Kreisverband Sachgründe vorliegen, die eine Nutzung von Fahrzeugen des Katastrophenschutzes nicht ermöglichen.